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Der „Taufverdacht“ und das Konsistorium der Mark Brandenburg

von Johan Wagner

ELAB 14/2719, Luisenkirchgemeinde an das Konsistorium
ELAB 14/2719, Gemeindekirchenrat der Segenskirchengemeinde
an Superintendentur und Konsistorium


Vor der ehemaligen Messiaskapelle in der Kastanienallee 22 im Stadtteil Prenzlauer Berg liegt seit dem 6. Oktober 2023 eine der wenigen Stolperschwellen in Berlin. Darauf ist das Wort „Taufort“ zu lesen. In diesem Beitrag geht es nicht so sehr nur um den Ort, vielmehr um die Gedankenfigur des „Taufverdachts“. Ich finde diese Wortschöpfung aktuell bei den üblichen Suchmaschinen im Internet nicht, finde es allerdings passend, um die evangelische Grundhaltung gegenüber der Taufe jüdischer Menschen nach ihrer staatlichen Emanzipation in unseren Landen zu beschreiben. Hans-Rainer Sandvoß hat in seinem Band Berlin. Widerstand 1933-1945 zu Prenzlauer Berg und Weißensee (2. Auflage 2015) am Beispiel des Pfarrers Ernst Althausen einen erschreckenden Nachweis dieses „Taufverdachts“ geführt.
Althausen war aktives Mitglied der Missionsgesellschaft, die in der Messiaskapelle ihren Sitz hatte. Das Erbe dieser Missionsgesellschaft ist für die heutige evangelische Kirche ein komplexes und schwieriges Thema, es gibt eine klare Distanzierung von der Mission gegenüber Jüdinnen und Juden. Die Messiaskapelle wird in unserer Gegenwart nicht zu Unrecht als Nicht-Ort beschrieben.
Auch die Erinnerung an die früheren „Aktivisten“ an diesem Nicht-Ort scheint in der Öffentlichkeit kaum betrachtet zu werden, dabei waren Menschen wie Althausen selbst ein Beispiel für den quasi-religiösen Antisemitismus der Nationalsozialisten und Deutschen Christen. Seine Eltern waren als Erwachsene getauft worden (Sandvoß 2015, S. 303). Durch seine Ehefrau Dagmar gehörte er zu denjenigen, die durch die sogenannte „privilegierte Mischehe“ mehr oder weniger „geschützt“ waren.
Im November 1941 musste sich das Konsistorium der Mark Brandenburg wegen Althausen mit der Frage befassen, wie mit von ihm vorgenommenen Taufen von Jüdinnen und Juden umzugehen sei. Die Kirchenprovinz der Mark schloss das Berliner Gebiet mit ein. Obwohl die Messiaskapelle direkt der damals riesigen Landeskirche der „Altpreußischen Union“ unterstellt war, war in diesem Fall eine kirchengemeindliche Anfrage der Anlass für eine Anfrage an das Konsistorium.

„Wie die Dinge liegen…“

Die Frage war, ob seine individuelle Tauftätigkeit nicht unter dem Verdacht stünde, es ginge den Täuflingen darum, ihre „durch die Rassegesetze“ hervorgerufene Situation zu verbessern. Hart ausgedrückt: Über seiner Arbeit lag der Taufverdacht. In dem entsprechenden konsistorialen Vermerk wurde drei Tage nach der Protokollierung die zynische Bemerkung ergänzt: „Wie die Dinge liegen, kann doch wohl am besten abgewartet werden, ob nicht das im Werke befindliche Abschieben der Juden die ganze Frage … gegenstandslos macht“ (zitiert nach Sandvoß 2015, S. 306, leider konnte ich das zitierte Aktenoriginal in der zitierten Akte im Evangelischen Landeskirchlichen Archiv in Berlin nicht auffinden, Herr Dr. Sandvoß hat mir allerdings netterweise eine Kopie des Vermerks gesendet).
Ein weiteres Beispiel für diese antisemitische Grundhaltung sind die Stellungnahmen zweier Gemeindekirchenräte zu Leo Spicker. Gemeindekirchenräte sind bis heute in der Region die Entscheidungsgremien in den evangelischen Kirchengemeinden. Am 19. September 1941 beschwerte sich der Gemeindekirchenrat der Ortsgemeinde dieses Täuflings von Pfarrer Wilhelm Knieschke – die Luisenkirchgemeinde in Berlin-Charlottenburg – beim Konsistorium der Mark Brandenburg

Sollte es sich tatsächlich bewahrheiten, daß der Jude Spicker im zweiten Jahr des Freiheitskampfes des Deutschen Volkes seinen Übertritt zur „Deutschen Evangelischen Kirche“ [Unterstreichung im Original, JW] vollziehen konnte, so müssen wir dies als beispiellose Heimtücke und Würdelosigkeit empfinden.“

(ELAB 14/2719, die Verzeichnungseinheit trägt den unauffälligen Titel „Übertritte von der katholischen zur evangelischen Kirche, dann überhaupt Übertritte“, http://kab.scopearchiv.ch/detail.aspx?ID=367881, letzter Besuch 24.7.2024)

In der Folge distanziert sich auch der Gemeindekirchenrat der Segenskirchengemeinde (heute Sitz der Kommunität „Stadtkloster Segen“) in Prenzlauer Berg gegenüber der Superintendentur und dem Konsistorium in einer kurzen Aktennotiz von der Taufe. Am 2. Oktober 1941 schreibt der Vorsitzende dieses Gemeindekirchenrats in Reaktion auf die Beschwerde der Ortsgemeinde von Leo Spicker:

[…] mit dem Bemerken [zurück], dass Leo Spicker am 8. September 1940 in der Messiaskapelle, Kastanienallee 22, durch Herrn Pfarrer [Wilhelm] Knieschke getauft worden ist. Die Eintragung in unser Taufregister ist bedingt nur durch die örtliche Zugehörigkeit der Messiaskapelle zu unserer Gemeinde.

(ELAB 14/2719, Reproduktion siehe oben unter der Autorenzeile des Blogbeitrags)

Hybride Religiosität oder Säkularität?

Der Historiker Manfred Gailus würde vermutlich argumentieren, dass sich an diesen Beispielen eine Doppelgläubigkeit im Konsistorium der Mark Brandenburg zeigt. Einerseits der Glaube an evangelische Traditionslinien und Glaubensgrundsätze, andererseits eine Verbindung dieser überlieferten Haltungen mit nationalsozialistischen Überzeugungen von völkischer Identität. Beispielsweise im Zusammenhang mit der zwischen 1933 und 1935 neu errichteten Mariendorfer Martin-Luther Gedächtniskirche spricht er von „hybrider Religiosität“ (Gailus 2023, S. 105)
Ist die zynische Notiz „Wie die Dinge liegen…“ oder das lapidare „nur durch die örtliche Zughörigkeit“ jeweils ein Beispiel für die „Doppelgläubigkeit“ vieler Konsistorialbeamter und Gemeindekirchenratsvertreter?
In meinen Augen zeigt der Zynismus und der „Taufverdacht“ der aus der konsistorialen Aktenüberlieferung spricht, ein Gegenmodell zur Doppelgläubigkeit, die bei Manfred Gailus die vorherrschende Deutung der Anbiederung der kirchlichen Verwaltung und der leitenden Juristen und Theologen an das NS-Regime ist.
Mit dem Soziologen Charles Taylor erscheint es mir noch überzeugender, diese und andere Beispiele des „Taufverdachts“ als Zeichen einer generellen Säkularität zu deuten. Ich denke, dass innerhalb der evangelischen Kirche eine zunehmende Distanz zu der eigenen religiösen Rückbindung vor und während der NS-Zeit wahrnehmbar ist.
Säkularität kann nach Charles Taylor auf drei verschiedene Arten verstanden werden. Erstens als kleiner werdende Rolle von Religion in der Öffentlichkeit (Säkularität 1). Zweitens als die Abnahme der religiösen Praxis (Säkularität 2). Und drittens als veränderte Bedingungen des Glaubens (Säkularität 3) in der Gesellschaft (Taylor 2009, S. 703).
Obwohl zu allen drei Perspektiven auf Säkularität bereits unüberschaubar viel publiziert wurde, scheint mir die Rolle des spezifisch kirchlichen oder sogar spezifisch evangelischen Antisemitismus gerade in dem Prozess „Säkularität 3“ nach Taylor wenig reflektiert zu sein. Sind diese Bespiele des „Taufverdachts“ nicht „smoking gun“-Nachweise für die Säkularität, die sich nicht nur im NS-Deutschland in dieser Zeit soziologisch beziehungsweise sozialhistorisch gut nachvollziehen lässt?
Ein Blogbeitrag eignet sich nicht, um dieses Forschungdesiderat befriedigend zu beantworten. Daher möchte ich an dieser Stelle mit einem möglichen Einwand gegen meine eigene Interpretation enden: Wenn die zynische Einschätzung, die „Frage“ würde sich durch „das im Werke befindliche Abschieben der Juden“ von den staatlichen Täterinnen und Tätern „gegenstandslos“ gemacht haben ein Beispiel für das „Eindringen“ des Staates in die kirchliche Sphäre ist, ist diese Deutung wirklich unwidersprochen? Die mögliche alternative Deutung einer Doppelgläubigkeit wurde genannt. Aber wäre mit Taylor (Taylor 2009, S. 707) nicht auch die Interpretation tragfähig, dass die „juristische Expertise“ des Abwartens-was-die-staatlichen-Akteure-ausagieren ebenfalls in überlieferten Glaubensgrundsätzen wie der Zwei-Reiche-Lehre (https://relilex.de/Zwei-Reiche-Lehre/, letzter Besuch 24.7.2024) begründet sein?
Wie kann man unabhängig von der letztlichen Beantwortung der interpretatorischen Frage überhaupt Interesse an der Frage wecken, warum „Gott und die Religion an den Rand der verschiedenen ‚Öffentlichkeitsbereiche‘ gedrängt werden [und wurden, JW]“ (Taylor 2009, S. 707)? Ich zweifele nicht daran, dass gerade in der heutigen Zeit diese Frage Relevanz hat. Gleichzeitig ist es so, dass die ehemalige Messiaskapelle in Berlin-Prenzlauer Berg buchstäblich am Rand der Kastanienallee steht, im Hinterhof des Hauses 22. Die Erinnerung an diesen Nicht-Ort und dieses Nicht-Thema bleibt randständig, sie ist bis heute kein bedeutender Teil der Erinnerungskultur.

Literatur

  • Manfred Gailus, Im Bann des Nationalsozialismus. Das protestantische Berlin im Dritten Reich, Freiburg, Basel, Wien, 2023.
  • Relilex, Das Online-Lexikon zur Religion, https://relilex.de/, letzter Besuch 24.7.2024.
  • Hans-Rainer Sandvoß, Berlin. Widerstand 1933-1945. Widerstand in Prenzlauer Berg und Weißensee, Berlin, 2. Auflage 2015 (Der Band ist das 12. Buch von beeindruckenden 14 Teilpublikationen zum Widerstand in Berlin und kann bei der Gedenkstätte Deutscher Widerstand auch als kostenfreier Download bezogen werden, https://www.gdw-berlin.de/angebote/publikationen/widerstand-berlin-1933-1945, letzter Besuch 24.7.2024).
  • Charles Taylor, Ein säkulares Zeitalter, Frankfurt am Main, 2009.

Über den Autor

Johan Wagner, Mitglied des Geschichtswissenschaftskreises des Konsistoriums der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz. Der Geschichtswissenschaftskreis wird ehrenamtlich getragen von Mitarbeitenden, die eine geschichtswissenschaftliche Ausbildung haben und Interesse an der Verbindung von Institutionen und Gesellschaftsgeschichte haben. Vorherige Stationen meiner Arbeit sind der Sonderforschungsbereich 640 „Repräsentationen sozialer Ordnungen im Wandel“ und das deutsch-französische Doktorandenkolleg „Construire les différences – Unterschiede denken“ (https://www.clio-online.de/researcher/id/researcher-5652, letzter Besuch 25.7.2024).

Update 2/2025: Reproduktion der Mitteilung des Gemeindekirchenrates der Segenskirchengemeinde, Update zum Vermerk, der nach Sandvoß zitiert wurde.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Johan Wagner (25. Juli 2024). Der „Taufverdacht“ und das Konsistorium der Mark Brandenburg. Kirche im NS. Abgerufen am 16. April 2026 von https://kircheimns.hypotheses.org/47


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